
- Was ist das HinweisgeberInnenschutzgesetz?
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Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), auch „Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen“, ist am 25. Februar 2023 in Kraft getreten. Österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden müssen ab spätestens Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten.